Design - KNOWHOWcoaching

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Designschutz
Unter Design im rechtlichen Sinne wird die äussere Gestaltung von Erzeugnissen oder Teilen davon verstanden. Die Gestaltung kann zwei- (Muster) oder dreidimensional sein. Die Formgebung ist charakterisiert durch die Anordnung von Linien, Konturen, Farben oder Flächen oder durch das verwendete Material.

Inhaber eines Designrechts können anderen verbieten, Produkte mit gleichem oder ähnlichem Design zu gebrauchen. Als Gebrauch gelten insbesondere das Herstellen, das Lagern, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie der Besitz. Bei gewerblich hergestellten Waren können die Ein-, Aus- und Durchfuhr auch verboten werden, wenn sie zu privaten Zwecken erfolgen.

Quelle: IGE
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