Patent - KNOWHOWcoaching

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Patentschutz
Patente sind Lohn und Anreiz für die Forschung und Entwicklung. Sie fördern die technische Innovation und tragen zur Vermehrung und Verbreitung des technischen Wissens bei. Sie sind Beweis für die Innovationskraft eines Unternehmens und sichern ihm im hart umkämpften Markt die Nutzung seiner Erfindung.
Warum
Nutzen
Grenzen
Ein Patent gibt dem Inhaber das Recht, Dritten die wirtschaftliche Nutzung (z.B. die Herstellung, den Verkauf, die Einfuhr) seiner Erfindung zu verbieten. Es steht dem Inhaber offen, anderen dieses Recht zu übertragen, sei es durch Verkauf des Patentes oder durch Lizenzverträge.
Kein Schutz Nicht patentierbar sind z.B. Ideen, Konzepte, Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, Algorithmen, Spielregeln, Lotteriesysteme, Lehrmethoden und organisatorische Arbeitsabläufe, diagnostische, therapeutische oder chirurgische Verfahren (am Tier und am Menschen), Pflanzensorten und Tierrassen.
Computerprogramme «als solche» sind ebenfalls nicht patentierbar; sie sind durch das Urheberrecht geschützt. Programmbezogene Erfindungen dagegen können patentierbar sein (z.B. elektronische Steuerungen). Ebenfalls von der Patentierung ausgeschlossen sind Erfindungen, deren Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstösst (beispielsweise gewisse biotechnologische Erfindungen).
Eine Erfindung muss folgende Kriterien erfüllen, um patentierbar zu sein:
• Neuheit:
Eine Erfindung ist dann neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Zum Stand der Technik gehört alles Wissen, das vor Anmeldung der Erfindung der Öffentlichkeit in irgendeiner Form zugänglich war – und zwar irgendwo auf der Welt.
• Erfinderische Tätigkeit:
Die Erfindung darf sich nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben und somit für einen Fachmann trivial sein. Unerwartete Eigenschaften von Produkten oder die Widerlegung eines Vorurteils («auf diese Weise geht es ja sowieso nicht») sind oft Indizien dafür, dass die erfinderische Tätigkeit gegeben ist.
Gewerbliche Anwendbarkeit:
Die Erfindung muss auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschliesslich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden können.
Schutz-
voraussetzungen
Quelle: IGE
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